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Allgemeine Geschäftsbedingungen

beltronic-INOX AG nachfolgend BELTRONIC genannt

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Warenlieferungen sowie Montageaufträge. Einmal vereinbart, geltend diese AGB auf für künftige Verträge, ohne dass es hierfür einer separaten Vereinbarung bedarf. Individuelle schriftliche Abreden zwischen der BELTRONIC und den Kunden gehen diesen AGB vor. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für BELTRONIC unverbindlich, soweit die darin enthaltenen Regelungen sich nicht mit den Bedingungen der AGB der BELTRONIC decken. Dies gilt auch dann, wenn den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird. 

2. Angebot und Aufträge

Die Angebote der BELTRONIC erfolgen bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. 

Die der BELTRONIC erteilten Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn BELTRONIC dem Kunden eine Auftrags-bestätigung ausgestellt hat. Dies gilt sowohl für Bestellung aus dem Onlineshop, als auch für individuell erstellte Offerten.

3. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Transport, Verpackung und Nebenkosten. Die jeweils gültige gesetzliche MWST wird zusätzlich berechnet. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

4. Onlineshop

Die Warenpräsentation im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages dar. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ erteilt der Kunde einen verbindlichen Auftrag. Der Kaufvertrag kommt jedoch erst durch den Versand der Auftragsbestätigung zustande.

Etwaige Eingabefehler bei Abgabe der Bestellung kann der Kunde vor dem Absenden der Bestellung jederzeit korrigieren. Die wesentlichen Eigenschaften der von BELTRONIC angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote sind den einzelnen Produktbeschreibungen zu entnehmen.

Zahlung erfolgt via TWINT als Vorkasse oder auf Rechnung.

5. Lieferungen und Lieferfristen

BELTRONIC ist bestrebt, die als voraussichtlich mitgeteilten Liefer- und/oder Montagetermine einzuhalten. Da BELTRONIC jedoch auf die pünktliche Lieferung Dritter angewiesen ist, kann BELTRONIC für die Einhaltung der Termine keine Haftung übernehmen. Bei allfälligen  Lieferverzögerungen ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen einzuräumen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist auch nach Fristablauf ausgeschlossen, Teillieferungen sind zulässig.

BELTRONIC ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vertragsgemäss zu liefernden Waren nicht mehr am Markt erhältlich sind. Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebots-unterlagen sind zulässig, soweit sie technisch bedingt sind und keine wesentliche Abweichung vom Vertragsgegenstand darstellen. Sind Ersatzfabrikate als technisch höher spezifizierte Ware einzustufen, so ist BELTRONIC berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen anzupassen. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden zuvor schriftlich mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich widerspricht, gilt der Neupreis als genehmigt. Andernfalls ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, sofern BELTRONIC diese nicht zu vertreten hat und solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der BELTRONIC und deren Unterlieferanten eintreffen. 

Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die BELTRONIC dem Kunden mit. Der Kunde kann von BELTRONIC die Erklärung verlangen, ob diese vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich BELTRONIC nicht innert angemessener Frist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind etwaig von den Vertragsparteien bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6. Versand

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht mit der Absendung der Ware an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume von BELTRONIC, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn fracht- oder verpackungsfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Beförderung aller Sendungen - einschliesslich etwaiger Rücksendungen - erfolgt ausschliesslich auf Gefahr des Kunden.

 

 

 


7. Prüfung der Lieferung und Mängelrüge

Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Erhalt mit aller Sorgfalt zu prüfen und Mängel innert spätestens 5 Tagen seit Erhalt zu rügen (Mängelrüge), andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Verdeckte Mängel hat der Käufer sofort nach deren Entdeckung zu rügen (Mängelrüge). Alle Mängelrügen haben schriftlich und substantiiert (genauer Beschrieb) sowie unter Angabe des Zeitpunkts des Erkennens zu erfolgen. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Beförderer zu rügen.

8. Zahlung

Die Rechnungen von BELTRONIC sind - soweit nicht etwas anderes vereinbart ist - ohne Abzug von Skonto ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen  zu bezahlen. 

Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorerwähnten Frist bezahlt, ist

BELTRONIC berechtigt, Mahngebühren in der Höhe von CHF20 für jede Mahnung in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind aus-schliesslich auf das von der BELTRONIC angegebene Konto zu leisten.

Bei erstmaliger Bestellung ist BELTRONIC berechtigt Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde mit seiner Leistungsverpflichtung aus einer anderen Bestellung in Verzug befindet. In diesem Falle ist BELTRONIC auch berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Kommt der Kunde diesen Forderungen nicht nach, ist BELTRONIC berechtigt, durch schriftliche Erklärung eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf statt der Leistung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung (einschliesslich MWST und Versandkosten) behält sich BELTRONIC das Eigentum an den Waren vor.

10. Gewährleistung und Haftung

BELTRONIC gewährleisten die Mängelfreiheit ihrer Produkte. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate, gerechnet ab Auslieferung. Bei LED-Handläufen beträgt die Gewährleistungsfrist für den Chromstahlhandlauf sowie die eingearbeiteten LED-Bänder 10 Jahre. Von der verlängerten Gewährleistungsfrist nicht erfasst sind jedoch Zukaufteile wie Bewegungsmelder, Drücker / Taster, sowie das Netzteil. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemässe Verwendung und Nichtbefolgung von Bedienungs- Handhabungs- und Verarbeitungs-Vorschriften seitens des Kunden oder durch natürliche Abnutzung verursacht werden. Liegt ein von BELTRONIC zu vertretender Mangel vor, ist BELTRONIC nach deren Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Ist BELTRONIC bei einem durch BELTRONIC zu vertretenden Mangel zu einer Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. BELTRONIC haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet BELTRONIC nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 

Bei Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung trägt der Kunde das Risiko der Beschädigung.

11. SIA-358 Norm / lokale Bauvorschriften

Bei Geländer-Fertigmontagen richten wir uns nach der SIA-358

Norm. Zusätzliche lokale Bau- oder Genehmigungs-Vorschriften sind 

durch den Kunden abzuklären und müssen BELTRONIC bei der Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt werden.

Falls der Kunde eine Ausführung verlangt, welche abweichend von der SIA-358 Norm für Geländer und Brüstungen oder abweichend von den lokalen Vorschriften ist, so lehnt BELTRONIC hierfür jegliche Haftung ab. 

Bei Selbstmontagen durch den Kunden oder Dritte lehnt BELTRONIC jegliche Haftung ab. 

12. Gewerblichen Schutzrechte

Auf sämtlichen Unterlagen behaltet sich BELTRONIC das Eigentums- und Urheberrecht vor.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rafz CH. Als Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird Schaffhausen vereinbart. Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht.

 

beltronic INOX AG
Im Hard 22 
CH-8197 Rafz
www.beltronic-inox.ch

Stand: Januar 2024